08. März 2021

JVB Rechtsschutz

Gewalt hat keine Corona-Pause

  • Foto: Bartel/JVB
    Justizvollzugsbedienstete sind von Dienst wegen einem höheren Gefährdungspotential ausgesetzt.

Es ist ein sichtbarer Trend: Die Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nimmt zu.

Gefährdungsbelastete Situationen, gewalttätige Übergriffe und verbale Attacken von Gefangenen gegen unsere Kolleginnen und Kollegen sind traurige Realität und kein Einzelfall. Zwar sind Justizvollzugsbedienstete darauf besser vorbereitet als andere Berufsgruppen, doch auch Deeskalations- und Kommunikationsstrategien können Übergriffe nicht immer verhindern.

Justizvollzugsbedienstete müssen bestmöglich unterstützt werden – daher hilft der JVB seinen Mitgliedern, Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Denn die Durchsetzung ist nicht aussichtslos.

 

Checkliste für Justizvollzugsbedienstete

Eine Checkliste zur Geltendmachung von Unfallfürsorge- /Schadensersatz- / Schmerzensgeldansprüchen nach einem tätlichen Übergriff im Dienst finden Sie in der JVB-Presse Ausgabe 1/2021 und hier.

 

JVB - Wir lassen unsere Mitglieder auch bei rechtlichen Problemen nicht im Regen stehen!