Gewalt gegen Beschäftigte
Gewaltschutzprogramm von Finanzminister und BBB
Es ist ein sichtbarer Trend: Die Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nimmt zu. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker und der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbunds e.V. (BBB), Rainer Nachtigall, stellten am 25. November 2020 ein gemeinsames Gewaltschutzprogramm vor.
Der ressortübergreifende Leitfaden beinhaltet Prävention, Intervention sowie Nachsorge und zielt auf den gesamten öffentlichen Dienst ab. Der JVB begrüßt die Grundsatzerklärung gegen gewalttätige Übergriffe aller Art ausdrücklich.
Übergriffe im Justizvollzug
Unsere Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug, die von Dienst wegen einem höheren Gefährdungspotential ausgesetzt sind, sind genauso durch das neue Konzept „Mitarbeiterschutz vor Gewalt“ angesprochen. Denn gefährdungsbelastete Situationen, gewalttätige Übergriffe und verbale Attacken von Gefangene gegen Bedienstete sind traurige Realität. Das können auch Deeskalations- und Kommunikationsstrategien nicht immer verhindern. Viele Kolleginnen und Kollegen im bayerischen Justizvollzug leiden darunter – sei es durch körperliche oder nicht-körperliche Gewalt.
Neue Definition
Eine wesentliche Neuerung im Gewaltschutzprogramm ist eine einheitliche und umfassende Definition von Gewalt. Die bisherige Erfassung gemäß der bundeseinheitlichen Definition im Justizvollzug greift zu kurz, bei der nur vollendete Körperverletzungen, Geiselnahmen und Freiheitsberaubungen als Tätlichkeit erfasst werden. Weder der Versuch einer solchen Tat, noch Bedrohungen und Beleidigungen werden bisher gewertet. Um ein aussagekräftiges Lagebild und die Grundlage für gezielte Maßnahmen zu erhalten, muss die tatsächliche Zahl der verbalen und physischen Angriffe dokumentiert werden. Übrigens eine langjährige Forderung des JVB.
Erfüllungsübernahme
Für den Justizvollzug fällt ebenso eine deutliche Rechtsschutzerweiterung im Bereich der Schmerzensgeldklagen ins Gewicht. Der Staat klagt beispielsweise für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen die bestehenden Schmerzensgeldansprüche vor Gericht ein und übernimmt den gesamten Prozess. Dies nimmt die belastende Erfahrung eines Gerichtsprozesses gegen den Gewalttäter und verhilft ihnen einfacher zu ihrem Recht zu kommen (Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen ab Ende 2020/Anfang 2021). Lesen Sie zu diesem Thema unseren Bericht in der JVB-Presse zur Nachbesserung der Erfüllungsübernahme.
Über alle Neuerungen und die Umsetzung des Gewaltschutzprogramms werden wir Sie in der JVB-Presse (ab Ausgabe 1/2021) informieren.
Weitere Informationen
Bayerischer Beamtenbund (externer Link)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (externer Link)