11. Februar 2026

Mehr Netto ab 2026

Gewerkschaftsbeiträge voll absetzbar

Ab dem Steuerjahr 2026 sind Gewerkschaftsbeiträge steuerlich voll wirksam.

Grund ist eine Änderung im Einkommensteuerrecht (§ 9a Satz 3 EStG), die für JVB-Mitglieder zu mehr Netto führt.

 

Gewerkschaftsbeiträge werden nun zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag als Werbungskosten berücksichtigt. Der Mitgliedsbeitrag mindert damit immer das zu versteuernde Einkommen, unabhängig davon, ob weitere Werbungskosten anfallen.

Die Regelung gilt für aktive Beamte, Tarifbeschäftigte und Versorgungsempfänger. Voraussetzung ist ein beruflicher Zusammenhang, der bei einer Gewerkschaftsmitgliedschaft regelmäßig vorliegt. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügt ein Kontoauszug.

Die Änderung greift erstmals für das Steuerjahr 2026 und wirkt sich in der Steuererklärung 2026 (Abgabe 2027) aus.