10. Januar 2022

Gesetzesänderung beim Fahrradleasing

JobRad für Beamte

Ein vielfacher Wunsch aus dem Kollegenkreis soll 2022 realisiert werden: Das JobRad für Beamte. Mit einer Änderung des Besoldungsgesetzes soll die Grundlage geschaffen werden. Dafür hat sich der Bayerische Beamtenbund (BBB) erfolgreich eingesetzt.

Immer öfter erreichen den JVB Anfragen von Mitgliedern, die ein Dienstrad-Leasing nutzen möchten. Durch das Bayerische Klimaschutzgesetz soll diese zeitgemäße Forderung umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung in der Beamtenbesoldung vor, wonach Beamtinnen und Beamte an Entgeltumwandlung basierenden Fahrradleasingmodellen teilnehmen können. Das Leasing eines Fahrrads wird so Teil der Besoldung. Diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung ist für Beamte bislang nicht möglich.

JVB Landesvorsitzender Ralf Simon sieht hier Umweltbewusstsein und Gesundheit der Justizvollzugsbeamten in Bayern gut gefördert und ergänzt: „Natürlich kann das JobRad auch privat genutzt werden.“

Der JVB wird über die genauen Rahmenbedingungen informieren, wenn die gesetzlichen Grundlagen in trockenen Tüchern sind. Für den Arbeitnehmerbereich fordert der JVB – im Sinne der Gleichbehandlung – ebenfalls eine bayerische Lösung. Angehörige des TV-L können aufgrund der Änderung des Tarifvertrags gegenwärtig kein JobRad mehr nutzen.