23. Januar 2021

JVB fordert Wechselunterricht für Anwärter ab 1. Februar

JVB wendet sich an Justizminister

Der JVB fordert: Alle Anwärterinnen und Anwärter (aVD und WD, EJ 2020) ab 1. Februar in den Wechselunterricht! Der Präsenzunterricht an der Bayerischen Justizvollzugsakademie ist für eine gute Ausbildung dringend notwendig.

Mit einem Appell für die enge Anlehnung des Anwärterunterrichts an den Beschluss des Ministerrats vom 20. Januar 2021 wendet sich der JVB an Justizminister Georg Eisenreich. Es muss alles dafür getan werden, die Ausbildung der Justizvollzugsbeamten – im Wechselunterricht – zu gewährleisten. Die Ankündigung unseres Ministerpräsidenten Dr. Markus Söders, dass Abschlussklassen bereits ab 1. Februar starten können, begrüßt der JVB ausdrücklich.

„Wir brauchen bestens ausgebildete, selbstbewusste Justizvollzugsbeamte, von denen wir vollen Einsatz erwarten dürfen und können“, so Ralf Simon, JVB Landesvorsitzender. Im Hinblick auf die zukommende Verantwortung der Justizvollzugsbeamten ab 1. August und die tragende Bedeutung für die innere Sicherheit in Bayern, ist eine fundierte Ausbildung unabdingbar.

Daher wirbt der JVB bei unserem Minister für den Präsenzunterricht und die Öffnung der Justizvollzugsakademie zum 1. Februar 2021.

Dafür spricht auch Folgendes:

  • Wechselunterrichts-Konzept ab 1. Februar steht (danach wird es zu eng)
  • Hygienekonzept steht
  • Antigen-Schnelltests verfügbar (vor Rückkehr in die Praxis)
  • Qualifikationsprüfung findet bereits Ende April statt
  • Keine weitere Verschiebung (wegen Versetzungstermin 1. August)
  • Eigenstudium kann keinen Präsenzunterricht ersetzen (trotz engagierter Unterstützung unserer Lehrkräfte!)