DIE WAHL - für unsere Anwärter
Kandidaten zur HJAV-Wahl gesucht!
Die Haupt-Jugend- und -Auszubildendenvertretung (HJAV) setzt sich insgesamt aus sieben Mitgliedern zusammen und tritt für die Interessen und Anliegen unserer Anwärterinnen und Anwärter ein. Sie ist direkt für den Geschäftsbereich der bayerischen Justiz am Ministerium zuständig und vertritt dort auch im Hauptpersonalrat die Meinungen der Jugend. Die HJAV-Mitglieder arbeiten ehrenamtlich während ihrer Dienstzeit und werden im 2,5-Jahres-Rhythmus neu gewählt. Die letzte Wahl wurde im Juni 2021 durchgeführt.
Welches Aufgabengebiet hat ein Mitglied dieses Gremiums?
- Anregungen und Beschwerden der Anwärter entgegennehmen, z.B. an den Bildungseinrichtungen der bayerischen Justiz.
- Maßnahmen einleiten, die den Belangen unserer Auszubildenden dienlich sind, um das Niveau für eine erfolgreiche Ausbildung hochzuhalten.
- Darüber wachen, dass die zu Gunsten der Anwärterinnen und Anwärter geltenden Rechtsvorschriften eingehalten bzw. durchgeführt werden (z.B. Gesundheitsschutz/Unfallverhütung).
Was sollte ich als Kandidat mitbringen?
Dies ist leicht beantwortet: Persönlich solltest du Spaß an einem ehrenamtlichen Engagement haben und dich gerne für andere stark machen, denn unsere Anwärterinnen und Anwärter sind die Kollegen von morgen und sollten die bestmögliche Ausbildungsatmosphäre erhalten. Alle anderen Voraussetzungen für dieses Amt, wie Gesetze und Verordnungen, werden dir nach einer erfolgreichen Wahl in Seminaren umfassend beigebracht, sodass du auch selbst mit dieser Aufgabe wächst und dir erhebliches Wissen über das Thema Personalvertretung aneignest.
An welche Voraussetzungen ist eine Wahl geknüpft?
Um auf der Liste des JVB / BBB als Kandidat gelistet zu werden, musst du…
- am Wahltag (28. November 2023) entweder Anwärter/Anwärterin sein oder das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Mitglied im Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e.V. (JVB) sein.
Wo kann ich mich bewerben oder weiter informieren?