18. Februar 2026

Tarifabschluss TV-L

Kompromiss in dritter Runde

  • Foto: Friedhelm Windmüller
    (v. l.) Volker Geyer (dbb Bundesvorsitzender), Frank Werneke (ver.di Bundesvorsitzender), Andreas Dressel (Vorsitzender der TdL und Hamburgs Finanzsenator), Silke Schneider (stellvertretende TdL-Vorsitzende und Schleswig-Holsteins Finanzministerin) und Christian Piwarz (stellvertretender TdL-Vorsitzender und Sachsens Finanzminister) bei der Pressekonferenz nach dem Tarifabschluss.

Ein mäßiger Kompromiss nach harten Wochen. In der dritten Verhandlungsrunde am 14. Februar 2026 ist die Einigung im TV-L gelungen. 5,8 Prozent mehr Einkommen bei einer Laufzeit von 27 Monaten, dazu ein deutliches Plus für Auszubildende. Damit schließen die Länder zur Einkommensentwicklung von Bund und Kommunen auf.

Der Weg dorthin war alles andere als einfach. Die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) hat lange blockiert und versucht, zentrale Strukturfragen mit Risiken für die Beschäftigten zu verknüpfen. Unter anderem standen Modelle im Raum, die Herabgruppierungen erleichtert hätten. Diese Verschlechterungen konnten abgewehrt werden. Der Abschluss bedeutet daher nicht nur ein Einkommensplus, sondern auch die Verteidigung bestehender Standards.

Erst unter massivem Druck aus den Reihen der Gewerkschaften kam Bewegung in die Gespräche. Auch der JVB hat gemeinsam mit den Dachverbänden im Deutschen Beamtenbund in vielen Aktionen klar Position bezogen.

 

Die zentralen Ergebnisse im Überblick

Anpassung der Tabellenentgelte um 5,8 Prozent

  • ab 1. April 2026: + 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
  • ab 1. März 2027: + 2,0 Prozent
  • ab 1. Januar 2028: + 1,0 Prozent

Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 150 Euro

  • ab 1. April 2026: + 60 Euro
  • ab 1. März 2027: + weitere 60 Euro
  • ab 1. Januar 2028: + weitere 30 Euro

Zulagen und weitere Verbesserungen

  • Zulage für ständige Wechselschicht künftig 200 Euro monatlich; die Stundensätze werden auf 1,19 Euro pro Stunde erhöht
  • Zulage für ständige Schichtarbeit wird auf 100 Euro mtl. Angehoben; Stundensätze auf 0,60 Euro pro Stunde erhöht

Laufzeit

  • 27 Monate (1. November 2025 bis 31. Januar 2028)

Die Einigung gilt unmittelbar für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern. Die Umsetzung der Linearanpassung ab 1. April 2026 soll mit dem Zahltag im April 2026 erfolgen.

Vorläufige Entgelttabelle TV-L

 

Nächster Schritt: Übertragung auf Beamte

Dieses Ergebnis darf nicht auf den Tarifbereich beschränkt bleiben. Wir erwarten die zeit- und systemgerechte Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfänger. Die amtsangemessene Alimentation ist kein politischer Gestaltungsspielraum, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung aus Art. 33 Abs. 5 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Gesetzgeber eine Besoldung gewährleisten muss, die sich an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse orientiert und die Wertigkeit des Amtes widerspiegelt.

Die Ankündigung der Staatsregierung, das Tarifergebnis erst sechs Monate später auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, stößt deshalb auf scharfe Kritik. Eine solche Verzögerung bedarf einer tragfähigen sachlichen Begründung. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass Beamtinnen und Beamte haushaltspolitisch nachrangig behandelt werden. Das wäre weder politisch klug noch rechtlich überzeugend.

Gerade im Justizvollzug wäre eine Verschiebung ein fatales Signal. Die Belastung ist hoch, Personalengpässe sind spürbar, und der Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs verschärft sich. Wer Funktionsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes sichern will, muss dies auch bei der Besoldung konsequent abbilden. Der Freistaat steht in der Verantwortung, hier Klarheit zu schaffen und Vertrauen durch verlässliches Handeln zu stärken.