Dienst zu ungünstigen Zeiten
Neu: Dynamisierung DUZ
Auf eine gemeinsame Initiative des JVB und BBB wird die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) zukünftig dynamisiert. Klingt erstmal wenig spektakulär – aber über die Jahre gesehen eine sehr werterhaltende Maßnahme für alle schichtdienstleistenden Justizvollzugsbeamten, die diesen schwierigen und kräfteraubenden Dienst ausüben.
Was sagt die Bayerische Zulagenverordnung – wer bekommt die Zulage DuZ?
- Alle Beamtinnen und Beamte erhalten eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden pro Monat „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ leisten.
- Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Mindeststundenzahl zur ermäßigten Arbeitszeit entsprechend.
- Für Anwärterinnen und Anwärter gilt die Regelung genauso.
Dienst zu ungünstigen Zeiten ist der Dienst
- an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr; dies gilt auch für den 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen,
- an den übrigen Samstagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie
- im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.