19. Januar 2024

Pflegepersonal im Justizvollzug

Neu: Pflegezulage (TV-L)

Seit Jahresbeginn erhalten Krankenpfleger und weitere Gesundheitsberufe im Justizvollzugsdienst (im Geltungsbereich des TV-L) eine neue Zulage. Diese Verbesserung resultiert aus einer Forderung unseres Dachverbands BSBD in den Tarifverhandlungen. Die Auszahlung durch das Landesamt für Finanzen könnte sich etwas verzögern, da programmtechnische Anpassungen erforderlich sind.

Zulage für Krankenpfleger

Seit dem 1. Januar 2024 profitieren Pfleger und Pflegehelfer im Justizvollzug von einer neuen Pflegezulage in Höhe von 143,92 Euro pro Monat. Diese Zulage ist dynamisch und passt sich den allgemeinen Entgeltanpassungen an. Betroffen sind alle Pfleger und Pflegehelfer im Justizvollzugsdienst im Geltungsbereich des TV-L.

Zulage für bestimmte Gesundheitsberufe

Ebenso profitieren seit dem 1. Januar 2024 bestimmte Beschäftigte in Gesundheitsberufen im Justizvollzug von einer neuen, dynamisierten Pflegezulage in Höhe von 71,96 Euro pro Monat. Es handelt sich um folgende Berufe: Ergotherapeuten, Logopäden, medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten, pharmazeutisch-technische Assistenten und Physiotherapeuten, biologisch-technische Assistenten und chemisch-technische Assistenten im Geltungsbereich des TV-L.