Flexibilisierung der Arbeit
Neue Dienstvereinbarung für Homeoffice
- Foto: 123rf.com Die rechtlichen Voraussetzungen für die Kolleginnen und Kollegen in Bayerns Justizvollzugseinrichtungen sind geschaffen.
Die neue Dienstvereinbarung über Telearbeit und Mobile Arbeit für den Justizvollzug ist da. Ende Mai 2022 unterzeichneten Prof. Dr. Frank Arloth (Amtschef des Justizministeriums) und Ralf Simon (Vorsitzender des Hauptpersonalrats) die bayernweit gültige Regelung. Der Hauptpersonalrat vereinbarte mit dem Justizministerium einen vollständig neuen Rahmen.
Zusammengefasst sind ab sofort zwei Tage IT-gestützte Arbeit von zuhause aus möglich. Soziale Kriterien spielen keine Rolle mehr. Ob ein einzelner Arbeitsplatz bzw. Dienstposten Homeoffice-fähig ist, entscheidet ab sofort die eigene Dienststelle (Anstaltsleiter) vor Ort.
Die neue Regelung ersetzt die bisherige Dienstvereinbarung vom 18. Juli 2016 und stellt eine wesentliche Verbesserung in puncto Durchführung, Umfang und geeigneten Arbeitsgebieten dar. Von den seit 2020 bestehenden – und nunmehr auslaufenden – Corona-bedingten Homeoffice-Arbeitsplätzen in Krisenzeiten ist die neue Dienstvereinbarung abzugrenzen. Sie gilt auf unbestimmte Dauer.