29. November 2017

Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt

Neue Stellen für Justizvollzug

Der Bayerische Landtag wird in den nächsten Wochen über das Nachtragshaushaltgesetz 2018 entscheiden.

Folgendes sieht der Entwurf für den Justizvollzug vor:

71 neue Planstellen im allgemeinen Vollzugsdienst als erste Tranche für den Personalmehrbedarf der neuen Justizvollzugsanstalt Passau

9 neue Planstellen für Fachdienste in der Einrichtung für Abschiebungshaft in Eichstätt

weitere Erhöhung der Nachtdienst Zulage (DuZ) von 4,00 Euro auf 4,50 Euro

 

Schließt sich der Haushaltsgesetzgeber dem Entwurf an, sind das erneut erhebliche Verbesserungen für den Bayerischen Justizvollzug. 

 

Ihr

JVB-Redaktionsteam