Pressemitteilung zur geplanten Schließung von JVA-Standorten
JVB fordert faire und sozialverträgliche Lösungen für betroffene Mitarbeiter
Die Justizvollzugsanstalten Ingolstadt und Neuburg a. d. Donau sowie die Jugendarrestanstalt Landau a. d. Isar sollen bis Ende 2025 geschlossen werden. Die Gründe für die Schließungen sind unterschiedlich: In Ingolstadt führt die sinkende Zahl geeigneter Gefangener dazu, dass die Plätze im offenen Vollzug nicht mehr ausreichend belegt werden können. Die Jugendarrestanstalt Landau wird zunehmend weniger genutzt, da von den Gerichten immer seltener Jugendarreste verhängt werden. In Neuburg hingegen ist der bauliche Zustand der Anstalt ausschlaggebend. Die Sanierungskosten in zweistelliger Millionenhöhe werden als wirtschaftlich nicht sinnvoll erachtet. Insgesamt verliert der bayerische Justizvollzug 117 Haftplätze – 44 Freigängerplätze in Ingolstadt, 73 Haftplätze in Neuburg sowie den Jugendarrest in Landau. Weitere Schließungen sind laut dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) nicht vorgesehen.
Behandlungsmaßnahmen wie der offene Vollzug spielen im Strafvollzug eine zentrale Rolle. Ziel ist es, Inhaftierte zu befähigen, ein Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten zu führen. Dies entspricht dem gesetzlichen Behandlungsauftrag, der im Strafvollzug klar verankert ist. Aufgrund der rückläufigen Zahl geeigneter Gefangener und einer veränderten Klientel wird die Umsetzung dieses Auftrags zunehmend schwieriger.
Was passiert mit dem Personal?
Der JVB drängt auf eine sozialverträgliche Lösung, die den Mitarbeitern eine faire Perspektive bietet. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben jahrelang engagiert im Dienste des Gesetzes und der Gesellschaft gearbeitet“, so JVB-Landesvorsitzender Alexander Sammer. „Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden, um sicherzustellen, dass die betroffenen Bediensteten sinnvoll und zu fairen Bedingungen an anderen JVA-Standorten eingesetzt werden können“, so Sammer weiter.
Das BayStMJ hat dem JVB zugesichert, dass die Versetzungen der Bediensteten zum 1. August 2025 mit sozialem Augenmaß erfolgen und tragfähige Lösungen für alle Betroffenen gefunden werden. Der JVB bietet allen betroffenen Mitgliedern Unterstützung und Beratung an, um sie bei diesem Übergang zu begleiten.