04. Juli 2019

Nachwuchsbeamte

Qualifikationsprüfung im Einstellungsjahrgang 2018

  • Foto: Gahr/JVB
    Am 1. August 2019 werden Nachwuchsbeamte aus dem „allgemeinen Vollzugsdienst“ sowie aus dem „Werkdienst“ an die Bayerischen Justizvollzugseinrichtungen zugewiesen.

Der Hauptpersonalrat (HPR) wurde über die Qualifikationsprüfung in den fachlichen Schwerpunkten „allgemeiner Vollzugsdienst“ und „Werkdienst“ informiert.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Vom 20. - 29. Mai 2019 (allgemeiner Vollzugsdienst) sowie vom 03. - 06. Juni 2019 (Werkdienst) fand die mündlich-praktische Prüfung in der Bayerischen Justizvollzugsakademie Straubing statt. Daran nahmen auch Vertreter des Hauptpersonalrats teil. Das Teilnahmerecht des HPRs beinhaltet neben den äußeren Prüfungsbedingungen auch inhaltliche Aspekte der Prüfung. Die Anwärterinnen und Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2018 haben zuvor im April den schriftlichen Teil abgelegt. Demnach haben die Qualifikationsprüfung insgesamt 171 von 174 Prüflingen bestanden.

Am 1. August 2019 können somit 153 Nachwuchsbeamte im fachlichen Schwerpunkt „allgemeiner Vollzugsdienst“ und 18 Nachwuchsbeamte im fachlichen Schwerpunkt „Werkdienst“ an die Bayerischen Justizvollzugseinrichtungen zugewiesen werden.

Die Landesleitung gratuliert allen Anwärterinnen und Anwärtern des Einstellungsjahrganges 2018 zu den bestandenen Qualifikationsprüfungen und freut sich auf die Verstärkung der Justizvollzugsanstalten zum 01. August 2019.