Reform des § 64 StGB
Rasche Rückverlegung in den Strafvollzug?
- Foto: Frank Hübler/medbo Die Unterbringung von suchtkranken Straftätern erfolgt im Maßregelvollzug, wie in der Forensik in Parsberg der medbo (Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz).
Das Bundesministerium der Justiz plant eine Reform des § 64 Strafgesetzbuch (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt). Auf Grundlage einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll ein Referentenentwurf erstellt werden, der den Maßregelvollzug neu ausrichtet.
Hintergrund ist die angespannte Belegungssituation sowie das Stationsklima (Sicherheit) in den Kliniken. Bundesweit ist ein Anstieg der durchschnittlichen Unterbringungsdauer in Entziehungsanstalten sowie ein deutlicher Wandel in der Struktur der Klientel festzustellen.
Die Behandlung von suchtkranken Straftätern – die erfahrungsgemäß immer öfter psychisch auffällig sind – könnte für den Strafvollzug drastisch zunehmen. Der JVB hat die Gesetzesreform auf Bundesebene und mögliche Auswirkungen für Bayerns Strafvollzug im Blick.
Lesen Sie in der nächsten JVB-Presse einen Beitrag zur geplanten Reform des § 64 StGB.