17. Dezember 2021

Rechtsschutzanliegen während der Weihnachtszeit

Bitte reichen Sie JVB Rechtsschutzanträge im Weihnachts-Zeitraum bis spätestens 20.12.2021 und dann erst wieder ab 03.01.2022 ein.

Im genannten Zeitraum werden nur unaufschiebbare eilige Angelegenheiten (Fristsachen) bearbeitet.

In solchen Fällen ist der Antrag nicht auf dem Postweg, sondern per E-Mail einzureichen und zusätzlich eine telefonische Verständigung der JVB Rechtsschutzbeauftragten Frau Rädlinger-Köckritz erforderlich (Tel. 0151/41675770).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.