15. Dezember 2020

JVB Rechtsschutz

Rechtsschutzanliegen während der Weihnachtszeit

Bitte reichen Sie Rechtsschutzanträge im Weihnachts-Zeitraum bis spätestens 18.12.2020 und dann erst wieder ab 28.12.2020 ein.

Es werden nur unaufschiebbare eilige Angelegenheiten (Fristsachen) bearbeitet.

In solchen Fällen ist der Antrag nicht auf dem Postweg, sondern per E-Mail einzureichen und zusätzlich eine telefonische Verständigung der Rechtsschutzbeauftragten Frau Rädlinger-Köckritz erforderlich (Tel. 0151/41675770).

Vielen Dank für Ihr Verständnis!