Rechtsschutzanliegen zum Jahreswechsel
Bitte reichen Sie Rechtsschutzanträge zum Jahreswechsel bis spätestens 20.12.2024 und dann erst wieder ab 07.01.2025 ein.
In dieser Zeit werden nur unaufschiebbare eilige Angelegenheiten (Fristsachen) bearbeitet.
In solchen Fällen ist zwingend telefonischer Kontakt zu einem der beiden Rechtsschutzbeauftragten aufzunehmen und Anträge sind per E-Mail zu übersenden an: rechtsschutz(at)jvb-bayern.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis!