Rechtsschutzanliegen zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel eingereichte Rechtsschutzanträge werden erst wieder ab 08.01.2024 bearbeitet.
Nur unaufschiebbare eilige Angelegenheiten (Fristsachen) werden weitergeleitet.
In solchen Fällen ist der Antrag nicht auf dem Postweg, sondern per E-Mail an rechtsschutz(at)jvb-bayern.de einzureichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!