21. Februar 2025

Anhörung im Bayerischen Landtag

Reform des Strafvollzugsgesetzes: JVB warnt vor Belastungen für Justizvollzugspersonal

  • Foto: Sammer/JVB
    Die Sachverständigen aus dem bayerischen Justizvollzug gemeinsam mit der Vorsitzenden des Rechts-Ausschusses Petra Guttenberger: (v.l.) Alexander Sammer (JVB Landesvorsitzender), MdL Petra Guttenberger, Anja Ellinger (Leiterin JVA Kempten u. Memmingen), Dr. Johann Endres (Kriminologischer Dienst) und Sascha Rath (Leiter JVA Ebrach).

Am 20. Februar 2025 befasste sich der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags mit der Reform des Strafvollzugsgesetzes. Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Anpassung der Gefangenenvergütung fordert. Die Anhörung leitete Ausschussvorsitzende Petra Guttenberger (CSU), als Sachverständiger sprach u.a. JVB-Chef Alexander Sammer. Er betonte, dass die Reform ein wichtiger Schritt sei, aber auch Herausforderungen mit sich bringe, die nicht unterschätzt werden dürfen. Vor allem müsse jede Änderung im Strafvollzug die bereits hohe Arbeitsbelastung des JVA-Personals berücksichtigen. Ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel seien die neuen Aufgaben nicht umsetzbar.

Reform des BayStVollzG: Mehr Vergütung, neue Herausforderungen

Nach dem Urteil des BVerfG muss Bayern die Gefangenenvergütung anpassen. Der Satz steigt von 9 % auf 15 % der Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt gesetzliche Rentenversicherung), zudem werden Freistellungstage verdoppelt. Die Reform umfasst auch Änderungen bei Resozialisierung, Arbeitspflicht, Verfahrenskostenerlass und Gesundheitsleistungen. Die Maßnahmen erhöhen den Verwaltungsaufwand, bergen Sicherheitsrisiken durch erweiterte Konsummöglichkeiten und könnten bestehende Fremdfirmenverträge gefährden. Der JVB fordert daher eine angemessene personelle Verstärkung und klare Regeln, um negative Folgen für den Haftalltag zu begrenzen.

Weitere Sachverständige waren Martin Finckh (Leiter der Abteilung Justizvollzug Baden-Württemberg), Prof. Dr. Christine Graebsch (Hochschullehrerin), Torsten Kunze (Hessischer Generalstaatsanwalt) und Dr. Alexander Vollbach (Stellv. Leiter Abteilung für Justizvollzug Bremen)