13. September 2019

JVB Erfolg

Startschuss für Anwärtersonderzuschlag

  • Foto: Bartel/JVB
    Der Anwärtersonderzuschlag setzt ein klares Zeichen für eine Ausbildung im Bayerischen Justizvollzug.

Nachwuchsbeamte im Justizvollzug bekommen mehr Geld. Der Bayerische Landtag hat im Doppelhaushalt 2019/2020 die Voraussetzungen für den Anwärtersonderzuschlag geschaffen. Startschuss ist der 1. Februar 2020: die Anwärterinnen und Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2020 erhalten künftig 115,99 Euro zusätzlich zu ihren Anwärterbezügen.

Eine langjährige JVB Forderung war erfolgreich!

Als einziger staatlicher Bereich in Bayern wird künftig im Justizvollzug ein Anwärtersonderzuschlag (gemäß Art. 78 Bayerisches Besoldungsgesetz) gewährt. Damit rückt die Nachwuchsgewinnung im Bayerischen Justizvollzug weiter in den Fokus. Zuschlagsberechtigt sind Anwärterinnen und Anwärter der fachlichen Schwerpunkte „allgemeiner Vollzugsdienst“ und „Werkdienst“. Unabhängig davon erhält jeder Nachwuchsbeamte bereits ab dem ersten Tag im Justizvollzugsdienst die volle Gefahrenzulage in Höhe von 156,68 Euro (Zulage für besondere Berufsgruppen).

Für Beamtenanwärter wird der Einstieg in den Justizvollzug attraktiver. Gleichzeitig ist es ein gewerkschaftlicher Erfolg für den JVB. Dabei konnten wir stets auf die Unterstützung unseres Justizministers Georg Eisenreich und seinem Staatsministerium zählen. Letztlich wurde der Anwärtersonderzuschlag im Justizvollzug in den Doppelhaushalt 2019/2020 aufgenommen. Maßgebend dafür war auch der Einsatz des CSU Fraktionsvorsitzenden MdL Thomas Kreuzer sowie der gesamten CSU-Fraktion.

Eine Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 13. September 2019 zum Thema Anwärtersonderzuschlag finden Sie hier (externer Link).