24. Februar 2017

Anpassung "Gitterzulage"

Tarifbeschäftigte erhalten höhere Justizvollzugszulage

Bei den Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde 2017 wurden für den Justizvollzug erhebliche Verbesserungen erreicht.So wird die Justizvollzugszulage für unsere Tarifbeschäftigten auf das Niveau der Beamten angehoben. Verbesserungen gibt es auch bei der Übergangszahlung nach § 47 TV-L.

Der JVB hat beim Gewerkschaftstag des BSBD im November 2016 in Rostock einen entsprechenden Antrag eingebracht. Der Bundesleitung ist es gelungen, diesen Antrag umzusetzen. Ab 01.01.2017 erhalten deshalb die Tarifbeschäftigten die Justizvollzugszulage (Gitterzulage) auf dem Niveau der Beamten. Rechnet man diese Erhöhung sowie den Mindesterhöhungsbetrag von 75 Euro zu der linearen Anpassung (2 Prozent) hinzu, erhalten unsere Beschäftigten eine wesentlich höhere Gehaltsanpassung.Bei der Übergangs-zahlung nach § 47 TV-L gibt es künftig höhere Zahlungen. Leider konnten hier unsere Anliegen nicht vollumfänglich umgesetzt werden.

Einen ausführlichen Bericht zu den Tarifverhandlungen lesen Sie in der Ausgabe 2 unserer JVB Presse.