Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Überstundenzuschläge bei Beschäftigten in Teilzeit im Schichtdienst
- Foto: Zerbor/Fotolia.com Quelle: Fotolia.com
Das Bundesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen für das Entstehen von Ansprüchen auf Überstundenzuschläge beurteilt.
Mit Urteil vom 23.03.2017 (6 AZR 161/16) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Voraussetzungen für das Entstehen von Ansprüchen auf Überstundenzuschläge im Geltungsbereich des TVöD beurteilt. Diese Beurteilung kann auch auf den TV-L übertragen werden. Die Kernaussagen sind:
- Teilzeitbeschäftigte leisten bereits dann Überstunden, wenn sie über ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten und nicht erst wenn sie die Grenze eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers überschreiten.
- Bei ungeplante Überstunden, die über die im Schichtplan festgelegten Zeiten angeordnet werden, besteht stets ein Anspruch auf Überstundenzuschlag und dessen Abgeltung.
Mehr Infos sowie Musteranträge finden sie hier: dbb
Ihr JVB Redaktionsteam