21. Oktober 2024

200€ ab November 2024 und 5,5% ab Februar 2025

Warum fällt der Nettobetrag meiner Gehaltserhöhung kleiner aus als erwartet?

Die anstehende Gehaltserhöhung wirkt bei einem ersten Blick aufs Netto vielleicht geringer, als erwartet. Das liegt am Wegfall der Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 120 Euro, die von Januar bis Oktober 2024 monatlich gezahlt wurde. Diese Zahlung war steuerfrei, was sich direkt und vollständig im Netto auf dem Lohnzettel bemerkbar gemacht hat. Die neue Erhöhung ab 1. November von 200 Euro ist jedoch brutto. Deshalb fühlt sich der erste Erhöhungsschritt geringer an als erwartet, obwohl es realistisch eine Steigerung des Bruttoeinkommens ist – und dadurch eine höhere Basis für den zweiten Erhöhungsschritt am 1. Februar bildet.

Die aktuellen Entgelttabellen (TV-L Allgemeiner Teil, TV-L Pflege, TV-L Sozial- und Erziehungsdienst) und Besoldungstabellen finden Sie hier.

 

Alle Details der Einkommensrunde:

Besoldungserhöhung aktive Beamte

  • ab 1. November 2024: Erhöhung der Grundgehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro
  • ab 1. Februar 2025: lineare Anpassung um weitere 5,5 Prozent
  • Dynamische Besoldungsbestandteile (Zulagen sowie Orts- und Familienzuschlag) erhöhen sich ab 1. November 2024 um 4,76 Prozent sowie ab 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent.

Entgelterhöhung Arbeitnehmer

  • ab 1. November 2024: Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro
  • ab 1. Februar 2025: lineare Anpassung um weitere 5,5 Prozent
  • Beide Erhöhungsschritte zusammen müssen einen Mindestbetrag von insgesamt 340 Euro erreichen
  • Dynamische Zulagen werden ab 1. November 2024 um 4,76 Prozent und ab 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht.

Besoldungserhöhung Anwärter

  • ab 1. November 2024: Erhöhung des Anwärtergrundbetrags um einen Sockelbetrag von 100 Euro
  • ab 1. Februar 2025: weitere Erhöhung um 50 Euro monatlich
  • Die Erhöhung der Zulage für besondere Berufsgruppen, der Orts- und Familienzuschlag sowie der DUZ betrifft auch Anwärter!

Versorgungsempfänger

  • Versorgungsempfänger profitieren von denselben Anpassungen und Sonderzahlungen wie aktive Beamte.
  • Ihre Versorgungsbezüge werden entsprechend den individuellen Ruhegehaltssätzen erhöht.

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L)

  • Die besonderen Stufenlaufzeiten bei den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurden zum 1. Oktober 2024 abgeschafft und an die verkürzten Stufenlaufzeiten der allgemeinen Entgelttabelle angepasst.
  • Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die zum 1. Oktober 2024 bereits zwei Jahre in Stufe 2 verbracht haben, wurden zum 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eingestuft.
  • Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 bereits mehr als drei Jahre in Stufe 3 verbracht haben, wurden zum 1. Oktober 2024 in Stufe 4 eingestuft.
  • Für Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 bereits in den Stufen 4 bis 6 sind, ändert sich nichts.

Laufzeit

  • Bayern hat die Entgeltregelungen aus dem Tarifabschluss übernommen und mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2024/2025 für seine Beamten umgesetzt.
  • Der Tarifvertrag TV-L hat eine Laufzeit von 25 Monaten und endet am 31. Oktober 2025.
  • Danach wird erneut über Gehaltserhöhungen und weitere Verbesserungen verhandelt!