16. Januar 2021

Corona Impfung

Was Justizvollzugsbedienstete in Bayern wissen müssen

Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums regelt die Priorisierung von Anspruchsberechtigten für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des vorhandenen Impfstoffs wurde zwischen höchster, hoher und erhöhter Priorität unterschieden und eine Reihenfolge festgelegt. Im nächsten Schritt soll die Impfung der gesamten Bevölkerung offen stehen. Justizvollzugsbedienstete dürften der Priorisierungsstufe 3 zugeordnet sein, da sie in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind.

Der Zeitpunkt für Impfungen für Justizvollzugsbedienstete ist derzeit – wir befinden uns in der Anfangsphase der Impfungen – noch nicht absehbar.

In Bayern ist eine COVID-19 Impfregistrierung vorab online möglich. Die Anmeldung erfolgt dann über folgenden Link (externer Link).

Justizvollzugsbedienstete können angeben, dass Sie Angehörige der Justiz (Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens) sind und in einer Justizvollzugsanstalt (Gemeinschaftseinrichtung) arbeiten.

Ausnahmen, die unter Umständen vorrangig geimpft werden, können Personen sein, die innerhalb des Justizvollzugs in medizinischen Bereichen tätig sind, bei denen eine hohe oder erhöhte Ansteckungsgefahr besteht (Ärzte oder Krankenpfleger mit unmittelbaren Patientenkontakt). Unabhängig der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit können auch ausdrücklich benannte enge Kontaktpersonen von Schwangeren und von pflegebedürftigen Personen sein, die ihrerseits selbst höchste oder hohe Priorität genießen.

 

Wir halten Sie zum Thema Impfungen für Justizvollzugsbedienstete auf dem Laufenden.

Weitere Informationen:

Coronavirus-Impfverordnung (externer Link)