18. März 2021

In besonders relevanter Funktion tätig

Wichtige Änderung im Registrierungsportal für Corona-Impfung

Aufgrund einer Änderung im Online-Registrierungsportal (www.impfzentren.bayern) ergibt sich Handlungsbedarf für Justizvollzugsbedienstete.

Impfwillige sollten folgende Felder auswählen:

„Verfassungsorgane / Regierung / Verwaltung / Justiz“  und  „in leitender bzw. besonders relevanter Funktion in einer der o.g. Tätigkeiten“

Die Angaben sind notwendig, um in die Kategorie 3 („erhöhte Impfpriorität“) eingestuft zu werden. Andernfalls erfolgt offenbar automatisch eine Einstufung in eine neue Gruppe 4 („normale Priorität“). Bereits registrierte Kolleginnen und Kollegen sollten prüfen, ob sie die notwendigen Einstellungen schon vorgenommen haben. Falls nicht, sollte dies zeitnah nachgeholt werden.

Klarstellung des Bayerischen Justizministeriums: Aus Sicht des Staatsministeriums der Justiz sind alle im Geschäftsbereich beschäftigten Bediensteten in besonders relevanter Funktion tätig. Denn die Justiz kann ihren von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben nur dann nachkommen, wenn alle Bediensteten daran mitwirken.