23. Februar 2024

JVB warnt vor Cannabis-Legalisierung

Zusätzliche Belastung des Justizvollzugs durch verstärkte Kontrollen, Prävention und Behandlung

Die Gewerkschaft Justizvollzug Bayern (JVB) warnt vor den zusätzlichen personellen Belastungen für das Strafvollzugssystem aufgrund der Legalisierung von Cannabis im öffentlichen Raum. Der Konsum von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder anderen Drogen ist in Justizvollzugseinrichtungen aus Sicherheitsgründen verboten. Eine erhöhte Verfügbarkeit von Cannabis wird zwangsläufig zu verstärkten Schmuggelrisiken und einem Anstieg der Drogenberatung und Gesundheitsfürsorge in bayerischen Justizvollzugseinrichtungen führen. Dies könnte zu einem massiven Anstieg der Arbeitsbelastung des Personals führen.

Alexander Sammer, Landesvorsitzender des JVB, betont: „Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis wird unsere Arbeit hinter Gittern erheblich erschweren. Wir werden dringend mehr Personal für Drogenscreenings, Präventionsmaßnahmen und zur medizinischen Behandlung benötigen, um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden.“ Es ist ein erhöhter Kontrollaufwand bei der Rückkehr nach Ausgang und Urlaub von Gefangenen zu erwarten. Angesichts eines möglichen Anstiegs von Suchtkranken, die Entzugserscheinungen oder psychische Störungen aufgrund von Cannabiskonsum zeigen, wird eine verstärkte medizinische Betreuung unumgänglich sein. Eine effektive Suchtprävention und -behandlung erfordert zudem mehr Sozialarbeiter mit einer spezialisierten Ausbildung als Suchtberater.

JVB Pressemitteilung vom 23.02.2024