02. März 2017

Tarifrunde 2017

Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge liegt vor

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 liegt vor. Der Entwurf sieht auch eine Einmalzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte vor.

Im Wesentlichen sieht das Gesetz folgende Verbesserungen bei der Besoldung vor:

  • Erhöhung der Besoldung um 2 Prozent, bis zu einem Grundgehaltsbetrag von 3.200 Euro aber mindestens um 75 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2017.
  • Weitere Erhöhung der Besoldung um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018.
  • Anwärter erhalten ab 1. Januar 2017 und ab 1. Januar 2018 jeweils einen monatlichen Betrag von 35 Euro mehr. Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch ab dem Jahre 2017 auf 29 Tage erhöht.
  • Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro für alle aktiven Beamtinnen und Beamten, da die Anfügung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 nicht systemkonform auf den Besoldungsbereich übertragbar ist (Anwärterinnen und Anwärter 150 Euro). Entscheidend für die Gewährung der Einmalzahlung ist, dass am 1. Januar 2017 ein Anspruch auf Bezüge bestand. Beamten, die sich in Teilzeit befinden, wird die Einmalzahlung anteilig, entsprechend der Teilzeitbeschäftigung, gewährt.

Die Einmalzahlung kann auf Tarifbeschäftigten des Freistaates Bayern nicht übertragen werden. Dies ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Der Freistaat Bayern darf ohne TdL-Beschluss keine übertariflichen Sonderzahlungen in dieser Größenordnung beschließen.