Orts- und Familienzuschlag
JVB empfiehlt Widerspruch – Frist 31.12.
- Foto: Bartel/JVB Betroffene Justizvollzugsbeamte sollten noch dieses Jahr Widerspruch beim Landesamt für Finanzen beantragen!
Infolge der Besitzstandswahrungsregelung des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile kommt es nach Ansicht des JVB zu einer Benachteiligung verheirateter Beamter mit Kindern, deren Kindergeldanspruch zeitnah nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung (ab 1. April 2023) erloschen ist.
Aktuell liegt beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage vor. Bis zur Entscheidung über die Popularklage bzw. Nachbesserung des Gesetzgebers sollten Betroffene beantragen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Der JVB empfiehlt daher einen Widerspruch für Betroffene, um mögliche Ansprüche nicht verjähren zu lassen. Achtung Frist: 31.12.2023!
Vordruck für Widerspruch - Antrag auf höhere Besoldung / Nachzahlung